Bundestag beschließt Reform der Pflegeausbildung
Der Deutsche Bundestag hat am Morgen des 22. Juni mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition die Reform der Pflegeausbildung verabschiedet.
Die ursprünglich vorgesehene einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe ist erst einmal vom Tisch. Alten- und Kinderkrankenpflege bleiben vorläufig erhalten.
Das nun verabschiedete Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sieht vor, dass es von 2020 an eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben wird. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen.
Ungeklärt sind immer noch die Details der Ausbildungsreform. Lerninhalte und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler werden in einer Verordnung geregelt, die dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen soll. Ohne die Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.