Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates stand am 20. September der Entwurf des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz), das zum Ziel hat, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hatte keine Einwände gegen das Gesetz. Der Empfehlung folgte dann auch der Bundesrat. Der Wirtschaftsausschuss hob die Notwendigkeit hervor "mit Augenmaß sowie Blick auf die Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 GG) und die besonderen Bedingungen der Pflegebranche vorzugehen.
Link zur Ausschussempfehlung: