Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, vertreten durch Minister K.J. Laumann, hat mit Schreiben vom 13.02.2018 im Landtag über "Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen - Wissenschaftliche Studie zum Stand und zu den Bedarfen" informiert.
Insgesamt scheint die Kurzzeitpflege die ihr zugedachte Funktion, bei Pflegebeginn oder nach Krankenhausaufenthalten die besondere Krisensituation zu überbrücken, noch weitgehend zu erfüllen. Mit zunehmender Auslastung der vollstationären Einrichtungen und sinkenden zweckgebundenen Kapazitäten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird es jedoch zunehmend schwieriger, freie Kurzzeitpflegeplätze zu finden. Zur Sicherstellung der ambulanten pflegerischen Versorgung ist es daher unbedingt erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege zu verbessern.