Pflegeberufegesetz: Koalition einigt sich auf umstrittenen Kompromiss
Ein wenig überraschend haben sich Vertreter von CDU/CSU und SPD auf einen Kompromiss für das Pflegeberufegesetz geeinigt. Denn lange Zeit war das von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz auf erheblichen Widerstand gestoßen.
Die Einigung zum Pflegeberufegesetz beinhaltet eine Mischung aus Generalistik und fachlicher Spezialisierung. So soll es für alle Pflegeberufe zunächst eine zweijährige gemeinsame Ausbildung in allen Pflegeschulen geben. Anschließend können die Auszubildenden wählen, ob sie sich weiter in der generalistischen Pflege zur Pflegefachkraft ausbilden lassen wollen oder sich für eine einjährige Spezialisierung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Für das Feld der Krankenpflege sieht der Reformvorschlag keinen eigenen Berufsabschluss vor.
Allerdings sind viele Fragen offen und es kann zu nicht überschaubaren Umsetzungsproblemen kommen. Daher müssen alle Expertinnen und Experten sowie Fachverbände ausreichend Zeit bekommen, den bislang noch nicht vorliegenden neuen Gesetzentwurf und die dazugehörigen Verordnungen zu prüfen.
Dabei liegt der Teufel im Detail, deshalb ist es zwingend notwendig, dass die zuständigen Ministerien die entsprechende Verordnung, in der die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte und -abläufe und der Finanzierung festgelegt wird, vorlegen.
Mit Blick auf die Herausforderungen einer wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen in Deutschland ist die Altenpflegeausbildung zu wichtig, um sich mit einem rein politischen Kompromiss zufrieden zu geben. Ein Rückgang der Ausbildungszahlen gilt es um jeden Preis zu verhindern.