Pflegeberufereformgesetz - DBVA fordert Anhörung zum Kompromiss
Ein wenig überraschend haben sich Vertreter von CDU/CSU und SPD Anfang April auf einen Kompromiss für das Pflegeberufegesetz geeinigt. Lange Zeit war das zuvor eingebrachte Gesetz auf erheblichen Widerstand gestoßen.
Die Einigung zum Pflegeberufegesetz beinhaltet eine Mischung aus Generalistik und fachlicher Spezialisierung. So soll es für alle Pflegeberufe zunächst eine zweijährige gemeinsame Ausbildung in allen Pflegeschulen geben. Anschließend können die Auszubildenden wählen, ob sie sich weiter in der generalistischen Pflege zur Pflegefachkraft ausbilden lassen wollen oder sich für eine einjährige Spezialisierung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Für das Feld der Krankenpflege sieht der Reformvorschlag keinen eigenen Berufsabschluss vor.
Allerdings sind viele Fragen offengeblieben und es kann zu nicht überschaubaren Umsetzungsproblemen kommen. Daher müssen alle Expertinnen und Experten sowie Fachverbände ausreichend Zeit bekommen, den bislang noch nicht vorliegenden neuen Gesetzentwurf und die dazugehörigen Verordnungen zu prüfen.
"Ob und wie der politische Kompromiss umsetzbar sein wird, ist im Wesentlichen von der inhaltlichen und fachlichen Ausgestaltung des Gesetzes und seinen Verordnungen sowie der Finanzierung abhängig", so Bodo Keissner-Hesse vom Vorstand des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA). Dieser hatte bereits Anfang April darauf hingewiesen, dass die inhaltlichen Leitlinien des Kompromisses diverse neue Fragen aufwerfen und auf bereits bestehende Fragen keine oder nur unzureichende Antworten geben. Der DBVA fordert deshalb, dass alle Experten sowie Fachverbände ausreichend Zeit bekommen, den immer noch nicht vorliegenden neuen Gesetzentwurf und die dazugehörigen Verordnungen zu prüfen.
In der letzten Woche wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses ein Vorratsbeschluss zu einer Anhörung zu den Änderungsanträgen zum Pflegeberufereformgesetz gefasst - unter dem Vorbehalt, dass die Anhörung nur dann stattfindet, wenn die Änderungsanträge substanzielle Änderungen des Gesetzentwurfs enthalten.
Diese Anhörung hält der DBVA für dringend geboten, da substanzielle Änderungen am Gesetzentwurf notwendig sind und viele Fragen bisher nicht beantwortet wurden, die es in einer Anhörung zu klären gilt. Ganz gleich wie man zur Pflegeberufereform steht, eine öffentliche Anhörung zur Klärung der offenen Fragen sollte im Interesse aller sein. Der soziale und demografische Wandel der letzten Jahre hat gezeigt, dass Pflegekräfte insbesondere im Bereich Altenpflege/Langzeitpflege immer wichtiger werden.