Neue Rahmenlehrpläne für den Unterricht
Nach einem langjährigen Vorbereitungsprozess werden die Pflegeausbildungen in Deutschland ab dem 1. Januar 2020 durch das Pflegeberufereformgesetz grundlegend neu geregelt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) als Artikel 1 des Mantelgesetzes sowie die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) gehen mit vielfältigen Herausforderungen für die Pflegeschulen und für die Träger der praktischen Ausbildung einher. Die künftige Pflegeaus-bildung ist generalistisch ausgerichtet; sie zielt auf Kompetenzen, die für die Pflege von Men-schen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten notwendig sind. Unter bestimmten Vorausset-zungen kann die Ausbildung im dritten Ausbildungsdrittel anstelle der generalistischen Fort-führung auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen oder auf die Pflege von alten Menschen hin fokussiert werden.