Über die Weiterbildung
Als Praxisanleitung in der Pflege führen Sie Auszubildende verantwortungsvoll und schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heran. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Akteuren des praktischen Einsatzortes und der Bildungseinrichtung. Sie planen, gestalten Anleitungsprozesse und Lernsituationen und begleiten die Ausbildung unter Berücksichtigung der individuellen Ausbildungssituation und des jeweiligen Entwicklungsprozesses des Auszubildenden. Sie schaffen Lernsituationen und fördern die Kompetenzentwicklung der Auszubildenden.
Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung sicher. Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10% der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft sichergestellt wird.
(vgl. § 2 Abs.1 u. 2 AltPflAPrV und § 4 Abs.1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Pflegeberufegesetzes)
Die Weiterbildung umfasst 300 Stunden (280 Stunden Unterricht; Kolloquium 16 Stunden; praktische Einzel-Prüfungen in Ihrer Einrichtung).
„Für Personen, die am 31. Dezember 2019 nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung ... nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung verfügen, wird diese der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt.
Details
Was erwartet mich in der Weiterbildung "Praxisanleitung in der Pflege"? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Weiterbildung.
Worauf Sie sich freuen dürfen:
- berufspädagogisches Selbst-, Rollenverständnis
- rechtliche und formale Anforderungen
- Lernpsychologie, Kommunikation und Interaktion im berufspädagogischen Kontext
- Anleitungen erlebbar gestalten
- Prüfungen in der Pflegeausbildung
- Lernberatung
- Leistungseinschätzung
- pädagogisch-didaktisch und pflegerische Kernkompetenzen
- Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist möglich mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung und einer staatlichen Anerkennung als
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Altenpfleger:in
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
- Heilerziehungspfleger:in oder Heil- und Erziehungspfleger:in
Als Leistungsnachweise gelten:
- die praktische Prüfung (Konzeptionierung und Durchführung einer Anleitungssequenz)
- sowie das Kolloquium
Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Termine
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