Über die Weiterbildung
Im Zusammenhang mit dem ab 01. Juli 2023 geltenden Personalbemessungsverfahren muss eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung in der Organisation sichergestellt werden.
Diese Qualifizierung soll Mitarbeitende in der stationären Langzeitpflege dazu befähigen, als kompetente Teammitglieder in der Pflege zu arbeiten und berufsmäßige Handlungskompetenz im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortungen zu entwickeln.
Die Qualifizierung „Behandlungspflegen LG 1 & 2“ gemäß des Curriculums zur theoretischen Schulung von Altenpfleger:innen sowie sonstigen geeigneten Hilfskräften“ nach §§ 132, 132a Abs.2 SGB V verbunden mit den dem Verantwortungsbereich „Qualitätsniveau 2 – persönliche Assistenz“ bietet eine sichere Grundlage für den Beschäftigungsbereich der körpernahen Assistenz und Delegation der entsprechenden Behandlungspflegen. Das Niveau 2 zielt darauf ab, Klient:innen, die in ihrer Mobilität und Selbstversorgung beeinträchtigt sind im Alltag zu unterstützen, ihre Selbständigkeit zu erhalten.
Details
Was erwartet mich in der Weiterbildung? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Weiterbildung.
Das Curriculum umfasst 240 Unterrichtseinheiten Theorie und einem die Qualifizierung begleitenden dreimonatigen Praktikum.
Worauf Sie sich freuen dürfen:
- Assistenz und Erhalt von Selbständigkeit und Mobilität
- Arbeiten und Zusammenspiel im Team
- Blutdruckmessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Krankheitsbild Diabetes mellitus, Blutzuckermessung, Insulingabe
- subcutane Injektion
- Medikamentengabe
- Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Versorgung von Dekubiti bis Grad 2
- Inhalationen
- Umgang mit PEG und SPDK
- dermatologische Bäder, medizinische Einreibungen, Kältemittelanwendung
- Erste Hilfe
- Hygiene
Die Weiterbildung richtet sich an
- Altenpflegehelfer:innen (hier insbesondere Leistungsgruppen 1 & 2)
- Sonstige geeignete Kräfte – Nachweis einer mindestens einjährigen Erfahrung in der Pflege in Vollzeit; für Teilzeitbeschäftigte verlängert sich diese entsprechend
Hinweis: Betreuungskräfte gemäß §53c SGB XI erfüllen die Anforderungen für diese kombinierte Qualifizierung nicht!
Als Leistungsnachweise gelten:
- schriftliche Prüfung
- mündliche Prüfung
- Anleitungsnachweise
Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Kurs LG 1+2/QN2 2024-10 findet statt vom 29.10.2024 bis 11.03.2025
1. Block 29.10.2024 und 30.10.2024
2. Block 05.11.2024 und 06.11.2024
3. Block 12.11.2024 und 13.11.2024
4. Block 19.11.2024 und 20.11.2024
5. Block 26.11.2024 und 27.11.2024
6. Block 03.12.2024 und 04.12.2024
7. Block 10.12.2024 und 11.12.2024
8. Block 17.12.2024 und 18.12.2024
9. Block 14.01.2025 und 15.01.2025
10. Block 21.01.2025 und 22.01.2025
11. Block 28.01.2025 und 29.01.2025
12. Block 04.02.2025 und 05.02.2025
13. Block 11.02.2025 und 12.02.2025
14. Block 18.02.2025 und 19.02.2025
15. Block 25.02.2025 und 26.02.2025
Schriftliche und mündliche Prüfung 04.03.2025 und 05.03.2025
Abschluss 11.03.2025
Die Termine finden in Präsenz von 08:15 bis 15:30 Uhr statt.
2.150,00 €
Termine
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