Die 30-h Fortbildung im Rettungsdienst an der Bildungsakademie des Kreises Mettmann ist auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen im Rettungsdienst des Kreises Mettmann ausgerichtet. Neben aktuellen Themen aus dem Kreis beinhaltet sie stets auch aktuelles aus der Notfallmedizin, dabei behandeln wir nicht nur lokale und regionale Themen, sondern blicken auch über den Tellerrand hinaus.
Internationale Leitlinien finden ebenso Beachtung wie aktuelle Entwicklungen in der internationalen Notfallmedizin. Das Fortbildungsprogramm der Bildungsakademie des Kreises Mettmann entspricht stets der aktuellen Erlasslage und greift auch moderne Unterrichtsmethoden wie das selbstgesteuerte Lernen mittels Online-Campus auf.
Für die Mitarbeiter:innen aus dem Kreis Mettmann beinhaltet die Fortbildung zusätzlich die notwendige Zertifizierung durch die/den ärztlichen Leiter:in des Kreises Mettmann.
Hinweis: Die 30-h Rettungsdienst Fortbildung findet zur Zeit in unseren Räumlichkeiten Poststraße 15 statt. Parkplätze und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Anreisehinweis.
Details
Was erwartet mich in der Fortbildung "30-h Fortbildung im Rettungsdienst"? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Fortbildung.
Die Gesetzgebung schreibt für im Rettungsdienst tätige Personenvor an einer jährlichen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen vor:
- § 5 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz (RettG NRW)
- Runderlass Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Vom 10. November 2021
Das Ziel der beruflichen Fortbildung nach diesem Erlass ist es, das Fachwissen und die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Höhe des hinsichtlich Wissenschaft und Technik anerkannten Standards zu halten und an aktuelle Bedingungen anzupassen. Bei der Fortbildung nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW handelt es sich daher um Erhaltungsfortbildungen gegen den Verlust von Wissen und um Anpassungsfortbildungen zur Vorbereitung auf veränderte Anforderungen im beruflichen Umfeld.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Inhalte für das Jahr 2023 folgen in Kürze.
Die Fortbildung richtet sich an:
- Personen mit Interesse an rettungsdienstlichen Aufgaben
- Ausgebildete Rettungshelfer:innen
- Ausgebildete Rettungssanitäter:innen
- Ausgebildete Rettungsassistenten:innen
- Ausgebildete Notfallsanitäter:innen
Es erfolgt eine Lernerfolgskontrolle. Im Rahmen der medizinischen Weiterentwicklung besteht die Möglichkeit, an dem zertifizierten Versorgungskonzept des Kreises Mettmann teilzunehmen. Eine schriftliche und praktische Lernerfolgskontrolle erfolgt durch die ärztliche Leitung Rettungsdienst des Kreises Mettmann oder einer autorisierten Person.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer:innen eine Teilnahmebescheinigung und eine Zertifizierungsbescheinigung (soweit diese mitgebucht wurde) durch die ärztliche Leitung des Kreises Mettmann.
Termine
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