Die 30-h Fortbildung im Rettungsdienst an der Bildungsakademie des Kreises Mettmann ist auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen im Rettungsdienst des Kreises Mettmann ausgerichtet. Neben aktuellen Themen aus dem Kreis beinhaltet sie stets auch aktuelles aus der Notfallmedizin, dabei behandeln wir nicht nur lokale und regionale Themen, sondern blicken auch über den Tellerrand hinaus.
Internationale Leitlinien finden ebenso Beachtung wie aktuelle Entwicklungen in der internationalen Notfallmedizin. Das Fortbildungsprogramm der Bildungsakademie des Kreises Mettmann entspricht stets der aktuellen Erlasslage und greift auch moderne Unterrichtsmethoden wie das selbstgesteuerte Lernen mittels Online-Campus auf.
Für die Mitarbeiter:innen aus dem Kreis Mettmann beinhaltet die Fortbildung zusätzlich die notwendige Zertifizierung durch die/den ärztlichen Leiter:in des Kreises Mettmann.
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Ab März 2025 bieten wir allen Rettungsdienstmitarbeitenden, die eine 30-stündige Fortbildung benötigen und nicht aus dem Kreis Mettmann kommen, eine einmalige Alternative:
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Im Rahmen von NaSim25 begleiten Sie notärztliche Kolleg:innen bei der Versorgung von 25 realitätsnahen Notfallpatient:innen – direkt in unseren hochmodernen Simulationstrainings. Dabei erleben Sie anspruchsvolle Notfallszenarien in unserer Simulationswohnung🏠 und dem voll ausgestatteten Simulations-Rettungswagen 🚑.
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✅ Anerkennung als 30h-Rettungsdienstfortbildung
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Details
Was erwartet mich in der Fortbildung "30-h Fortbildung im Rettungsdienst"? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Fortbildung.
Die Gesetzgebung schreibt für im Rettungsdienst tätige Personen vor an einer jährlichen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen vor:
- § 5 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz (RettG NRW)
- Runderlass Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 01.01.2022
Das Ziel der beruflichen Fortbildung nach diesem Erlass ist es, das Fachwissen und die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Höhe des hinsichtlich Wissenschaft und Technik anerkannten Standards zu halten und an aktuelle Bedingungen anzupassen. Bei der Fortbildung nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW handelt es sich daher um Erhaltungsfortbildungen gegen den Verlust von Wissen und um Anpassungsfortbildungen zur Vorbereitung auf veränderte Anforderungen im beruflichen Umfeld.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Fortbildung richtet sich an:
- Personen mit Interesse an rettungsdienstlichen Aufgaben
- Ausgebildete Rettungshelfer:innen
- Ausgebildete Rettungssanitäter:innen
- Ausgebildete Rettungsassistenten:innen
- Ausgebildete Notfallsanitäter:innen
Es erfolgt eine Lernerfolgskontrolle. Im Rahmen der medizinischen Weiterentwicklung besteht die Möglichkeit, an dem zertifizierten Versorgungskonzept des Kreises Mettmann teilzunehmen. Eine schriftliche und praktische Lernerfolgskontrolle erfolgt durch die ärztliche Leitung Rettungsdienst des Kreises Mettmann oder eine autorisierten Person.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer:innen eine Teilnahmebescheinigung und eine Zertifizierungsbescheinigung (soweit diese mitgebucht wurde) durch die ärztliche Leitung des Kreises Mettmann.
Termine und Anmeldung
Melden Sie sich schnell und unkompliziert über die Anmeldung der Edoobox an.
Bitte beachten Sie, dass wir z.Z. nur Anmeldungen aus dem Kreisgebiet annehmen können.