Über die Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter:in stellt die höchste nichtärztliche Qualifikation für die Tätigkeit im Rettungsdienst dar und wird üblicherweise als verantwortliche Fachkraft auf einem Rettungswagen oder Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt. In diesem Teilgebiet des Rettungsdienstes geht es vor allem um die Versorgung, Stabilisierung und den Transport von kritischen Notfallpatienten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung in akuter Lebensgefahr schweben. Die/der Notfallsanitäter:in unterstützt den Notarzt bei der Versorgung des Patienten oder führt eigenverantwortlich lebensrettende Maßnahmen durch. Für eine optimale Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit als Notfallsanitäter:in wird eine dreijährige Ausbildung absolviert. Die dreijährige Ausbildung findet an den Lernorten Schule, Lehrrettungswache und in Krankenhäusern statt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Ausbildung an der Bildungsakademie des Kreises Mettmann bereitet Sie optimal auf die Herausforderungen des Rettungsdienstes vor. Unsere erfahrenen Lehrkräfte vermitteln Ihnen das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten. Moderne Simulatoren, eine gute Ausstattung sowie online gestützte Lernplattformen und iPads ergänzen unser Angebot. Eine hohe berufliche Handlungskompetenz unserer Auszubildenden ist das Ziel.
Der Anstellungsträger für die Ausbildung sind Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder private Rettungsdienstorganisationen. Ihre Bewerbung erfolgt zunächst bei dem gewünschtem Anstellungsträger. Gerne sind wir bei der Vermittlung behilflich.
Die Ausbildung verteilt sich folgendermaßen auf die drei Lernorte:
- 1960 Stunden Lehrrettungswache
- 1920 Stunden Rettungsdienstschule
- 720 Stunden Krankenhäuser
Details
An wen richtet sich die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Was gehört zu einer vollständigen Bewerbung? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Ausbildung.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht erfolgt nach dem Lernfeldkonzept. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Handlungskompetenzbeschreibungen, die erreicht werden sollen beschrieben.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht erstreckt sich auf folgende Lernfelder:
- Das Tätigkeitsfeld Rettungsdienst erkunden und berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Lebensbedrohliche Zustände erkennen und bewerten sowie einfache lebensrettende Maßnahmen durchführen
- Die Einsatzbereitschaft unterschiedlicher Rettungsmittel herstellen und erhalten
- Einen Krankentransport durchführen
- Bei Notfalleinsätzen assistieren und erweiterte notfallmedizinische Maßnahmen durchführen
- Patient:innen, Angehörige, Kolleg:innen sowie Dritte unterstützen und beraten
- Einen Notfalleinsatz selbständig planen, durchführen und bewerten
- Einsätze mit erweiterten Anforderungen selbstständig planen, durchführen und bewerten
- In komplexen fachdienstübergreifenden Einsatzlagen selbstständig arbeiten
- Im beruflichen Umfeld agieren und sich entwickeln.
Die Lernfelder sind aus den beruflichen Handlungsfeldern von Notfallsanitäter:innen abgeleitet und werden fächerübergreifend unterrichtet. Sie umfassen somit sowohl naturwissenschaftliche, sozial- und geisteswissenschaftliche Erkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gefragt sind Schulabgänger:innen die Teamplayer sind, die körpernah mit und an Kranken und zum Teil schwerverletzten Menschen ohne Berührungsängste arbeiten wollen und über kommunikative Kompetenzen, Empathie, Feingefühl und eine gute körperliche Fitness verfügen.
Zugangsvoraussetzungen sind der mittlere Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
Ein Nachweis des Sprachniveaus (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen ist erforderlich.
Zur Steuerung von Lernprozessen innerhalb der Ausbildung werden kontinuierlich Lernerfolgskontrollen durchgeführt und der Lernstand evaluiert.
Am Ende der Ausbildung wird eine staatliche Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über alle Prüfungsteile sowie auf Antrag die stattliche Anerkennung bzw. die Erlaubnis die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter:in“ ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass dieser Beruf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausgeübt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter:in“ zu führen und als solche/r zu arbeiten.
Der Anstellungsträger für die Ausbildung sind Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder private Rettungsdienstorganisationen. Ihre Bewerbung erfolgt zunächst bei dem gewünschtem Anstellungsträger. Gerne sind wir bei der Vermittlung behilflich.