Über die Fortbildung
Die Bildungsakademie des Kreises Mettmann bietet ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot an Fortbildungen für Alltagsbegleiter:innen und Betreuungskräfte. Wählen Sie selbst die individuellen Schwerpunkte für Ihren Tätigkeitsbereich und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wichtig ist uns ein hoher Praxisbezug durch die Besprechung von Fallbeispielen aus Ihrer Praxis.
Mit unseren Veranstaltungen erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zum jährlichen Fortbildungsumfang für qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (2 Tage/16 Stunden) oder qualifizierte Alltagsbegleiter:innen nach § 45a SGB XI (1 Tag/8 Stunden).
Details
Was erwartet mich in der Fortbildung "Jahrespflichtfortbildung für Betreuungskräfte und Alltagsbegleitungen"? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Fortbildung.
Die Fortbildung richtet sich an:
- bereits qualifizierte Alltagsbegleitungen nach § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO)
- bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals § 87, ehemals § 53c SGB XI)
- Pflegekräfte
- Beschäftigte im Sozialen Dienst
- Interessierte ohne Grundqualifikation
Es finden keine Leistungsnachweise und Prüfungen statt.
Die Teilnehmer:innen erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Termine
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