Über die Fortbildung
Die Aufgabe von Praxisanleitungen ist es, Auszubildende der Pflege schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachkraft heranzuführen. Praxisanleitungen stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung die Anleitung der Auszubildenden sicher.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Pflegeberufegesetzes schreibt eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich fest (§4 Abs.3 PflAPrV).
Wesentliche Ziele der Fortbildungsangebote sind neben der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, die kompetente Information bzgl. der wichtigsten Änderungen und Anforderungen der praktischen Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz.
Für jeden Nachweiszeitraum (15.6.-14.6. des Folgejahres) bieten wir Ihnen neue und spannende Themen aus dem Bereich der Berufspädagogik.
Details
Was erwartet mich in der Fortbildung "Jahrespflichtfortbildung für Praxisanleitungen in der Pflege (24 Stunden)"? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Fortbildung.
Die Fortbildung richtet sich an:
- bereits qualifizierte Praxisanleiter:innen gemäß PflBG und § 4 PflAPrV
- Interessierte ohne Grundqualifikation
Es finden keine Leistungsnachweise und Prüfungen statt.
Die Teilnehmer:innen erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Termine
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