Nicht alle Ausbildungen in der Pflege, die im Ausland absolviert wurden, werden unmittelbar als gleichwertig anerkannt.
Wenn Sie einen Wohnsitz in NRW haben oder beabsichtigen in NRW tätig zu werden, können Sie bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit stellen.
Sofern sich Ihr aktueller Wohnsitz noch im Ausland befindet, empfehlen wir Ihnen das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: recognition@arbeitsagentur.de
Wird die Gleichwertigkeit nicht anerkannt wird häufig die Möglichkeit des Nachweises der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung angeboten. Alternativ zur Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung können Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren.
Seit dem 01.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Details
Ein Anpassungslehrgang ist eine mögliche Ausgleichsmaßnahme im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsausbildung. Alternativ zum Anpassungslehrgang können Sie eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung ablegen.
Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch Stunden in der praktischen Ausbildung enthalten.
Lehrgangsziel ist, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes nachweisen können.
Nicht alle Ausbildungen werden unmittelbar als gleichwertig anerkannt. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Nachweises der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung angeboten. Alternativ zur Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung können Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren.